Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche wie 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg https://hectorblvfo.laowaiblog.com/31493806/fahren-lernen-kaiserslautern-grundlagen-erklärt